AGB

ID-TIME » AGB

§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen der ID-TIME Werbeagentur und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn die ID-TIME Werbeagentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die ID-TIME Werbeagentur ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsschluss bei Nutzung des Online-Bestellservices
2.1. Angaben in Prospekten, Anzeigen usw. sowie unterbreitete Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Lediglich an speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Lieferant bei entsprechender schriftlicher Zusage für den in der Zusage genannten Zeitraum gebunden.
2.2. Der Auftraggeber bestellt die Ware online verbindlich, indem er nach Eingabe seiner Daten und der erforderlichen Angaben im Bestellformular den Button „Bestellung abschicken“ anklickt. Das Absenden der Bestellung ist die verbindliche Erklärung des Auftraggebers (Angebot) zum Erwerb der Ware/n.
2.3. Nach Bestellung durch den Auftraggeber bestätigt die ID-TIME Werbeagentur den Eingang der Bestellung und sendet diese Eingangsbestätigung per E-Mail dem Auftraggeber zu. Die Eingangsbestätigung dient lediglich zur Information über den Eingang der Bestellung und stellt keine Annahme des Angebotes dar.
2.4. Die ID-TIME Werbeagentur fertigt sodann einen Entwurf mit den Angaben des Auftraggebers und sendet ihm diesen zu. Die Annahme des Vertragsangebotes kommt erst mit Zugang des Entwurfs beim Auftraggeber oder spätestens durch den Versand der Ware zustande.

§ 3 Lieferung
3.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber bei der Bestellung angegebene Lieferadresse.
3.2. Sollten die Ware in der gewünschten Form nicht lieferbar sein, werden Sie darüber telefonisch, schriftlich oder per E-Mail informiert.
3.3. Die ID-TIME Werbeagentur kann vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurücktreten, wenn sie ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil ein Lieferant der ID-TIME Werbeagentur seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Der Auftraggeber wird von der Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Seine gesetzlichen Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
3.4. Kann die Ware binnen fristgemäß angekündigtem Versand aufgrund ihrer Größe oder nicht vorhandener Empfangsmöglichkeiten beim Auftraggeber nicht zugestellt werden oder hat der Auftraggeber eine falsche Adresse zur Lieferung angegeben, trägt der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
3.5. Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10% der Menge der bestellten Artikel muss aus technischen Gründen vorbehalten bleiben.

§ 4 Vergütung
4.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des AGD-Tarifvertrages für Design-Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
4.3. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die ID-TIME Werbeagentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 5 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
5.1. Der Auftraggeber kann den Kaufpreis zuzüglich Versandkosten per Rechnung begleichen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch per Nachname vereinbart werden.
5.2. Die Vergütung ist bei Ablieferung/Versendung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er von der ID-TIME Werbeagentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann die ID-TIME Werbeagentur Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten; Versand
6.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) gesondert berechnet.
6.2 Die ID-TIME Werbeagentur ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der ID-TIME Werbeagentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der ID-TIME Werbeagentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die ID-TIME Werbeagentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
6.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.6. Soll die Ware versendet werden, so trägt der Auftraggeber die Versandkosten.

§ 7 Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1. Jeder der ID-TIME Werbeagentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der ID-TIME Werbeagentur. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der ID-TIME Werbeagentur. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.
7.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
7.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der ID-TIME Werbeagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die ID-TIME Werbeagentur, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
7.4. Die ID-TIME Werbeagentur räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
7.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung, inkl. der Vergütung für Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten, auf den Auftraggeber über.
7.6. Die ID-TIME Werbeagentur ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die ID-TIME Werbeagentur, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.
7.7. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
7.8. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die ID-Time Werbeagentur, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
7.9. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

§ 8 Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
8.2. Die Originale sind der ID-TIME Werbeagentur nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der ID-TIME Werbeagentur. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Ist nichts vereinbart, werden für die Herausgabe der Daten die Agenturaufwendungen mit 200% berechnet.
8.4. Hat die ID-TIME Werbeagentur dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert oder weiter eingesetzt werden.
8.5. Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände, Daten, Dateien, Entwürfen und Originalen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

§ 9 Eigentum an den gelieferten Waren
9.1. Die ID-TIME Werbeagentur bleibt Eigentümerin der in Auftrag gegebenen und gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
9.2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Auftraggeber, die gelieferten Waren mit größter Sorgfalt zu behandeln und sie gesondert und gekennzeichnet aufzubewahren. Er verpflichtet sich des Weiteren, die Waren auf eigene Kosten gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer oder Wasser bis zum Neuwert zu versichern.
9.3. Bei vertragswidrigem Verhalten oder Zahlungsverzugs des Auftraggebers, hat die ID-TIME Werbeagentur das Recht, die gelieferten Waren zurückzuverlangen. Befindet sich die Ware bei einem Dritten, kann die ID-TIME Werbeagentur die Abtretung des Herausgabeanspruchs durch den Auftraggeber verlangen. Die hierzu nötigen Auskünfte erteilt der Auftraggeber auf Verlangen. Alle durch die Rückgabe verursachten Kosten trägt der Auftraggeber. In der Zurücknahme oder Verpfändung der Ware liegt kein konkludenter Rücktritt vom Vertrag.

§ 10 Datenschutz bei Online-Bestellung
10.1. Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon- oder Faxnummer) werden nur von der ID-TIME Werbeagentur verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit, wie dies zur Ausführung des Auftrages durch daran beteiligte Firmen oder für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke notwendig ist.
10.2. Eine Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG).
10.3. Bei einer Bestellung werden die personenbezogenen Daten an die ID-TIME Werbeagentur übermittelt und nur für die Zwecke der Bestellung und Ausführung des Auftrags verwendet.
10.4. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft zu seinen gespeicherten Daten zu verlangen und zu erhalten. Er kann seine Einwilligung in die Speicherung der Daten jederzeit widerrufen.
10.5. Die Löschung der Daten erfolgt, nach Ablauf der entsprechenden steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften sowie nachdem der Auftrag ausgeführt und die vereinbarte Vergütung an die ID-TIME Werbeagentur entrichtet wurde.

§ 11 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
11.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der ID-TIME Werbeagentur Korrekturmuster vorzulegen.
11.2. Die Produktionsüberwachung durch die ID-TIME Werbeagentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die ID-TIME Werbeagentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
11.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der ID-TIME Werbeagentur 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Die ID-TIME Werbeagentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

§12 Gewährleistung
12.1. Die ID-TIME Werbeagentur verpflichtet sich, die ihr zur Ausführung des Auftrages alle überlassenen Unterlagen, Gegenstände, Daten oder Dateien des Auftraggebers mit größter Sorgfalt zu behandeln.
12.2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der ID-TIME Werbeagentur geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach Ablauf der Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

§ 13 Haftung
13.1. Die ID-TIME Werbeagentur haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet die ID-TIME Werbeagentur auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
13.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die ID-TIME Werbeagentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, die ID-TIME Werbeagentur trifft gerade bei der Auswahl Verschulden. Die ID-TIME Werbeagentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
13.3. Die ID-TIME Werbeagentur tritt hiermit sämtliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche an den Auftraggeber ab, die aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung resultieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ansprüche gegen den Subunternehmer durchzusetzen, bevor er die ID-TIME Werbeagentur in Anspruch nimmt.
13.4. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
13.5. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der ID-TIME Werbeagentur. Gleiches gilt für die kennzeichenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Werke oder die Neuheit des Produktes. Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstiger Designarbeiten.

§ 14 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen
14.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen und die Vergütung für bereits begonnene Arbeiten der ID-TIME Werbeagentur zu entrichten.
14.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die ID-TIME Werbeagentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
14.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der ID-TIME Werbeagentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die ID-TIME Werbeagentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 15 Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die ID-TIME Werbeagentur die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

§ 16 Aufrechnung, Zurückbehaltung
16.1. Der Auftraggeber hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der ID-TIME Werbeagentur unbestritten sind.
16.2. Der Auftraggeber ist nur dann zur Geltendmachung seines Zurückbehaltungsrechts befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 17 Schlussbestimmungen
17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt.
17.3. Der Erfüllungsort ist Pößneck, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
17.4. Der Gerichtsstand ist Pößneck, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Stand Januar 2010